05238 - 264 djo.Bildungsstätte.Himmighausen gGmbH - Am Bahnhof 3 - 33039 Nieheim-Himmighausen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der djo.Bildungsstätte.Himmighausen.gGmbH

Bitte beachten Sie unser PDF mit zusätzlichen Bedingungen aufgrund der Corona-Pandemie hier zum Downloaden!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Präambel

1. Die djo.Bildungsstätte.Himmighausen.gGmbH betreibt die Bildungsstätte Himmighausen und ist in erster Linie ein Angebot an Kinder- und Jugendgruppen, die Bildungs- und Freizeitmaßnahmen durchführen.

2. Die Bildungsstätte Himmighausen steht allen Menschen offen und ist ein Begegnungszentrum für Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Kulturen.

3. Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden.

II. Bestimmungen für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen

1. Buchungsanfrage und Buchung

• 1.1 Jegliche Buchungsanfrage ist eine unverbindliche Anfrage an die Bildungsstätte Himmighausen. Eine direkte Buchung findet nicht statt. Im Anschluss an die Buchungsanfrage nimmt die Bildungsstätte Himmighausen direkten Kontakt mit dem Anfragenden auf.

• 1.2 Die Buchungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechts, Geburtsdatum und bei Gruppen und Familien das Alter der Teilnehmer und Kinder.

• 1.3 Die Buchungsanfrage wird mit der Zusage, die auch mündlich oder in Textform erfolgen kann, bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages unmittelbar für beide Seiten verbindlich.

• 1.4 Für die Wahrung der Schriftform genügt in jedem Falle die Übermittlung per Brief, Telefax oder Email.

• 1.5 Im Fall der Nichtanreise ohne gültige Stornierung können Ausfallgebühren anfallen, Näheres dazu unter den Punkten II. 3. und 4. dieser Benutzungsbedingungen.

• 1.6 Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er der Bildungsstätte Himmighausen gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Belegungsvertrag.

2. Fälligkeit und Verzug; Erfüllungsort

• 2.1 Die Kosten für die gebuchten Leistungen werden nach Beendigung der Maßnahme festgesetzt und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge fällig. Die Bildungsstätte Himmighausen ist zudem berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine Vorauszahlung bis zur vollen Höhe der gebuchten Leistungen oder eine Sicherheitsleistung in gleichem Umfange zu verlangen. Näheres regelt der jeweils abgeschlossene Belegungsvertrag bzw. die jeweilige Zusage.

• 2.2 Sollte nach Eintritt der Fälligkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Zahlungsverzug des

Gastes eintreten, ist die Bildungsstä=e Himmighausen berechPgt, die jeweils geltenden gesetzlichen

Verzugszinsen zu verlangen. Der Bildungsstä=e Himmighausen bleibt der Nachweis eines höheren

Schadens bzw. die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens vorbehalten. Für jede Mahnung

nach Verzugseintri= hat der Gast Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro an die Bildungsstä=e

Himmighausen zu ersta=en. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der

Gast.

• 2.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Bildungsstä=e Himmighausen, in welcher der

Aufenthalt erfolgt.

3. Stornierungen und Rücktri=

• 3.1 Stornierungen sind grundsätzlich schri.lich zu erfolgen.

• 3.2 Eine BerichPgung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten

Anreisetag schri.lich oder telefonisch erfolgen.

• 3.3 Bei allen bestäPgten Buchungen und erfolgten Stornierungen und/oder bei

Teilnehmerreduzierungen und/oder Buchungen externer Angebote die durch Dri=e ausgeführt

werden gelten in jedem Falle die Regelungen, die unter Ausfallzahlungen im nächsten Kapitel

genannt sind.

• 3.4 Für die Wahrung der Schri.form bedarf es der Übermi=lung der Absage zumindest per Brief,

Telefax oder Email.

• 3.5 Die Bildungsstä=e Himmighausen ist berechPgt, den angemeldeten Gästen wegen

Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis zwölf Wochen vor dem

Anreisetag von der Zusage bzw. dem schri.lichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Betroffene

Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkun. Unterstützung.

• 3.6 Die Bildungsstä=e Himmighausen ist berechPgt fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein

wichPger Grund hierfür vorliegt. Hierzu zählt insbesondere

• wenn eine gemäß Ziffer 2.1. verlangte Vorauszahlung nach Verstreichen einer festgelegten

Frist nicht geleistet wird;

• wenn Außenstände aus vorherigen Buchungen trotz Mahnung nicht beglichen wurden;

• wenn höhere Gewalt oder andere von der JuB nicht zu vertretende Umstände die

Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• wenn es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass die Inanspruchnahme der

Übernachtungsleistung die Sicherheit der Gäste oder das Ansehen der Bildungsstä=e

Himmighausen in der Öffentlichkeit beeinträchPgen könnte;

• wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des

Zwecks, gebucht werden.

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• 3.7 Die Bildungsstä=e Himmighausen ist in den in II. 3.5. und 3.6. beschriebenen Fällen verpflichtet,

die angemeldeten Gäste unverzüglich vom Vertragsrücktri= zu informieren und ebenso unverzüglich

ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu ersta=en. Bei berechPgtem Rücktri= entsteht kein

Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

4. Stornogebühren und Ausfallzahlung

• 4.1 Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder Be=en nicht in Anspruch genommen

werden, gilt § 537 BGB. Danach behält die Bildungsstä=e Himmighausen den Anspruch auf den

vereinbarten Preis für die gebuchten Leistungen. Sie hat sich jedoch dasjenige anrechnen zu lassen,

was sie an Aufwendungen erspart oder durch anderweiPge Verwertung der Leistungen erlangt.

• 4.2 Gemäß II. Punkt 3.1 gelten folgende Ausfallgebühren, wenn die komple=e Buchung storniert

wird:

4.3 Gemäß II. Punkt 3.2 gelten folgende Ausfallgebühren, wenn die Teilnehmerzahl innerhalb von acht

Wochen vor dem Anreisetag reduziert wird:

4.4 Gemäß II. Punkt 3.3 gelten folgende Ausfallgebühren, wenn die Buchung externer Angebote die durch

Dri=e ausgeführt werden storniert wird:

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Bis zu 12 Wochen vor dem Anreisetag: 10% der Kosten

Weniger als 12 Wochen vor dem Anreisetag: 30% der Kosten

Weniger als 8 Wochen vor dem Anreisetag: 60% der Kosten

Weniger als 4 Wochen vor dem Anreisetag: 80% der Kosten

Weniger als 2 Wochen vor dem Anreisetag: 100% der Kosten

Nichterscheinen der Gruppe: 100% der Kosten

Weniger als 8 Wochen vor dem Anreisetag: 30% der Kosten

Weniger als 4 Wochen vor dem Anreisetag: 50% der Kosten

Weniger als 2 Wochen vor dem Anreisetag: 80% der Kosten

Weniger als 3 Tage vor dem Anreisetag: 90% der Kosten

Weniger als 12 Wochen vor dem Anreisetag: 25% der Kosten

Weniger als 8 Wochen vor dem Anreisetag: 50% der Kosten

Weniger als 4 Wochen vor dem Anreisetag: 75% der Kosten

Weniger als 2 Wochen vor dem Anreisetag: 100% der Kosten

5. Preise

Es gelten die zwischen dem Gast und der Bildungsstä=e Himmighausen vereinbarten Preise. Stehen zum

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Preise für den vom Gast gebuchten Zeitraum noch nicht fest, so

gelten nach Maßgabe der gesetzlichen BesPmmungen des § 315 BGB die Preise, welche die Bildungsstä=e

Himmighausen nachträglich für den entsprechenden Buchungszeitraum und die gebuchte Leistung festlegt.

Weichen solche Preise zu Ungunsten des Gastes um mehr als 10 % (bei Programmangeboten um mehr als 5

%) von den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisen für den gleichen Belegungszeitraum und den

gleichen Leistungsumfang ab, so ist der Gast berechPgt, kostenfrei vom Belegungsvertrag zurückzutreten.

Die Bildungsstä=e Himmighausen wird den Gast unverzüglich über die Festsetzung der entsprechenden

Preise unterrichten; der Gast hat ein eventuelles Recht auf Rücktri= unverzüglich nach Zugang der

Mi=eilung über die festgesetzten Preise der Bildungsstä=e Himmighausen gegenüber geltend zu machen.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten

Belegungsbeginn mehr als vier Monate liegen.

6. Ha.ung

• 6.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Personen, Gebäuden und Inventar

verursachen, werden im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen BesPmmungen zum Ersatz

herangezogen (ErziehungsberechPgte und Veranstalter eingeschlossen). Hat ein Dri=er für den Gast

gebucht, ha.et er der Bildungsstä=e Himmighausen neben dem Gast als Gesamtschuldner für diese

Verpflichtungen im gleichen Umfang.

• 6.2 Für die Ha.ung der Bildungsstä=e Himmighausen für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von

Wertgegenständen gelten die §§ 701 f. BGB.

• 6.3 Für Schäden an Kra.fahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem

Gelände der Bildungsstä=e Himmighausen befinden, ha.et die Bildungsstä=e Himmighausen nicht,

sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Bildungsstä=e Himmighausen

oder seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.

III. SchlussbesPmmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Belegungsvertrages, der Reservierungszusage oder dieser

Geschä.sbedingungen sowie aller in diesem Zusammenhang für den Gast zu erbringenden weiteren

Leistungen der Bildungsstä=e Himmighausen sollen schri.lich erfolgen. EinseiPge Änderungen oder

Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Die Unwirksamkeit einzelner BesPmmungen dieser

Geschä.sbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Belegungsvertrages zur Folge. Sollten

einzelne BesPmmungen dieser Geschä.sbedingungen für den Belegungsvertrag unwirksam oder nichPg

sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen BesPmmungen nicht berührt.

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Reduzierung der Teilnehmenden

 

bis 8 Wochen vor Aufenthalt

keine Kosten

Die Ausfallkosten gelten pro Person

weniger als 8 Wochen vor Aufenthalt

30%

und orientieren sich an den für die

weniger als 4 Wochen vor Aufenthalt

60%

Gruppe gebuchten Angeboten.

ab Anreisetag

100%

Absage einer kompletten Buchung

   

bis 16 Wochen vor Aufenthalt

keine Kosten

 

weniger als 16 Wochen vor Aufenthalt

30 %

Ausfallkosten orientieren sich

weniger als 8 Wochen vor Aufenthalt

60 %

an den im Belegungsvertrag

weniger als 2 Wochen vor Aufenthalt

100 %

vereinbarten Leistungen.

nicht erscheinen der Gruppe1

100 %

 

Absage von Programmpunkten von Fremdanbietern

   

bis 8 Wochen vor Aufenthalt

keine Kosten

Die Ausfallkosten orientieren

weniger als 8 Wochen vor Aufenthalt

30 %

sich dabei an den Preisen der

weniger als 4 Wochen vor Aufenthalt

60 %

Fremdanbieter plus 5 %

weniger als eine 1 Woche vor Aufenthalt

100 %

Verwaltungsaufwand

1: Bei mehrmaliger Absage oder nicht erscheinen einer Gruppe wird bei der nächsten Buchung unabhängig vom Rechnungsbetrag eine Anzahlung von 50% erhoben, die bei erneuter Absage nicht rückerstattet wird

Sonstiges:

Verpackungen für nicht vom Haus bezogene Lebensmittel und Getränke sind selbst zu entsorgen. Um dies zu vermeiden können Getränke über die Bildungsstätte bezogen werden.

Haftung:

Die Gruppenleitung bzw. die Lehrkräfte sind für die Aufsichtspflicht, sowie die Einhaltung der Ordnung und der Nachtruhe durch die Mitglieder ihrer Gruppe verantwortlich. Im Falle eines groben Verstoßes gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die betreffende Person oder die gesamte Gruppe innerhalb einer angemessenen Frist des Hauses verwiesen werden.

Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden, Inventar oder Brandmeldeanlage verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Dies gilt auch für die Auslösung eines Fehlalarmes. Die entstehenden Kosten (z.Zt. € 450,00 pro Einsatz) sind bar oder per Lastschrift sofort zu bezahlen.

Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen oder Fahrzeugen wird nicht übernommen. Gerichtsstand für beide Teile ist Paderborn.

Für Fremdleistungen übernimmt die djo.Bildungsstätte.Himmighausen.gGmbH keine Haftung und kann nicht in Regress genommen werden.

Hier finden Sie unsere AGB als Download-PDF.

djo.Bildungsstätte.Himmighausen.gGmbH - Am Bahnhof 3 - 33039 Nieheim-Himmighausen - Tel: 05238-264 - info@himmighausen.de