Bildungsstätte Himmighausen
Unser Leitbild
Die Bildungsstätte Himmighausen ist als gemeinnützige GmbH anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Wir möchten unseren Gästen einen sicheren Raum bieten, der frei von jeglichen Diskriminierungen ist und zur Begegnung und zum Kennenlernen einlädt. Wir dienen so dem gegenseitigen Verständnis und friedlichen Miteinander von Menschen und Völkern.
Unser Selbstverständnis
Wir verstehen uns als Dienstleister mit pädagogischem Schwerpunkt. Unsere besondere Kompetenz liegt in der Förderung gemeinschaftlicher Aktivitäten von Menschen aller Altersgruppen und Nationalitäten, in dem Entdecken seiner eigenen Möglichkeiten und Potenziale. Als gemeinnützige Bildungseinrichtung fördern wir gemäß § 52 Abgabenordnung (AO) die Bildung und Erziehung junger Menschen. Wir verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO und sind zu selbstloser Zweckverfolgung verpflichtet.
Unsere Ziele
Kundenzufriedenheit und die Förderung von Toleranz und Respekt sind unsere Ziele. Wir möchten allen Gästen Raum geben, der groß genug ist, um etwas Neues zu entdecken aber klein genug ist, sich behütet und sicher zu fühlen. Zudem bieten wir eine schmackhafte, gesunde, saisonale und regionale Ernährung, die unser Verständnis von verantwortungsvollem Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen untermauert. Wir verpflichten uns zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung gemäß § 79a SGB VIII und stellen fachliche Standards sowie die persönliche Eignung unseres Personals nach § 72a SGB VIII sicher.
Unsere Gäste
Unsere Gäste sind weltoffen, tolerant und gehen verantwortungsvoll mit unseren Ressourcen um. Wir sind für sie kompetente und zuverlässige Partner. Das Vertrauen unserer Gäste und der Öffentlichkeit in unsere Arbeit ist eine wichtige Voraussetzung für unseren Erfolg. Wir fördern die Partizipation junger Menschen und berücksichtigen ihre Anliegen entsprechend ihres Entwicklungsstandes in allen sie betreffenden Angelegenheiten.
Unsere Mitarbeiter
Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigster Erfolgsfaktor. Sie handeln wirtschaftlich und überzeugen durch Engagement, Zuverlässigkeit, Kreativität, fachliche Kompetenz, Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein. Unsere pädagogischen Fachkräfte begegnen Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe.
Die persönliche Eignung aller haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter wird durch erweiterte Führungszeugnisse nach § 72a SGB VIII sichergestellt. Wir fördern die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen.
Im Umgang miteinander legen wir Wert auf Fairness, Vertrauen, Ehrlichkeit, Respekt, Wertschätzung und Toleranz. Wir möchten uns unseren Gästen zur Seite stellen und ihnen zeigen, dass nicht das haben wollen, sondern das miteinander tun wichtig ist.
Unsere pädagogische Arbeit
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Als Träger der freien Jugendhilfe sind wir nach §1 SGB VIII dazu verpflichtet, zur Verwirklichung dieser Rechte tätig zu werden. Unsere Aufgabe ist es also, Kindern und Jugendlichen alters- und entwicklungsgerechte Programme anzubieten, in denen sie sich erfahren und erproben können. Hierzu gehört auch, die Einzigartigkeit der Kinder und Jugendlichen anzuerkennen, sie in allen sie betreffenden Angelegenheiten anzuhören und ihre Meinung angemessen und altersentsprechend zu berücksichtigen.
Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an unseren Angeboten ist von Freiwilligkeit geprägt. Wir gewährleisten den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII durch entsprechende Schutzkonzepte, geschultes Personal und verbindliche Verfahrensabläufe. Unsere Arbeit gewährleistet eine dem Grundgesetz förderliche Arbeit und steht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII.
Rechtliche Grundlagen und Zusammenarbeit
Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII verfügen wir über die erforderlichen fachlichen und personellen Voraussetzungen, um einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten. Wir arbeiten partnerschaftlich mit Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und anderen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zusammen und beteiligen uns an der Weiterentwicklung der Jugendhilfe in unserer Region. Unsere gemeinnützige Zweckverfolgung gemäß §§ 51 ff. AO verpflichtet uns zur Selbstlosigkeit, Unmittelbarkeit und ausschließlichen Verwendung unserer Mittel für die satzungsmäßigen Zwecke. Wir dokumentieren dies durch ordnungsgemäße Buchführung und transparente Mittelverwendung.